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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

a) Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen unsere Kunden werden nicht Vertragsinhalt; es sei denn, wir stimmen der Geltung schriftlich zu. Die Kunden bestätigen ausdrücklich, mit der Geltung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einverstanden zu sein.

b) Ist der Kunde ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten unsere allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte, und zwar in der jeweils gültigen Fassung.

2. Angebot und Preise

a) Falls nicht schriftlich vereinbart, verstehen sich unsere Angebote als freibleibend und unverbindlich, unsere Preise als Nettopreise zzgl. Verpackung und etwaigen Steuern ab Werk.

b) Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst mit diesseitiger, schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.

3. Lieferzeit

a) Lieferfristen und –termine sind nur verbindlich bei ausdrücklicher Zusage bzw. Vereinbarung. Werden zugesagte Lieferfristen oder –termine nicht eingehalten bzw. verzögert sich die Lieferung unverbindlich zugesagter Liefertermine unzumutbar lang, ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist. Als angemessen gilt eine Frist von mindestens vier Wochen. Ein Recht auf Schadensersatz besteht nur für den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch uns.

b) Sollten wir infolge höherer Gewalt verzögerlicher eigener Belieferung, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Krieg, Katastrophen oder behördlicher Eingriffe und Anordnungen an der Lieferung oder Erbringung der Leistung gehindert sein, sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarte Lieferungen oder Leistungen nach Behebung des Hindernisses sobald wie möglich vorzunehmen. Einen entstehenden Schaden haben wir nicht zu vertreten.

4. Lieferungen auf Abruf

Nimmt oder ruft der Käufer die Ware nicht rechtzeitig ab oder erteilt er nicht rechtzeitig die notwendige Versandverfügung, haben wir das Recht, bei nicht rechtzeitig angenommenen vom Vertrag zurückzutreten oder die fälligen Mengen dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr zuzusenden oder einzulagern und als geliefert bezüglich aller entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

5. Beanstandungen, Gewährleistung und Haftung

a) Offensichtliche Mängel, Transportschäden und Fehlmengen sowie Falschlieferungen sind unverzüglich nach Eintreffen der Ware anzuzeigen, eine Tatbestandaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen (z.B. durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichwertige Beweismittel) und die Schäden bzw. Fehlmengen auf den Begleitpapieren bescheinigen zu lassen. Bei den kaufmännischen Kunden gelten die §§ 337 ff. HGB.

b) Ist die gelieferte Ware bei Lieferung mit einem Mangel behaftet, den wir zu vertreten haben, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zu Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder ist die Mängelbeseitigung nachhaltig fehlgeschlagen, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

c) Alle anderen Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, etwa für behauptete mittelbare Schäden (auch Folgeschäden), Ansprüche wegen Verzugschadens, Ersatzes von Arbeitslöhnen, Personenschadens, Betriebsstörung, Fracht- und Verpackungskosten, entgangenen Gewinns und andere Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

d) Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Verarbeitung, Ausrüstung oder des Gewichts können nur beanstandet werden, wenn die Abweichungen für den Käufer unzumutbar sind.

e) Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme oder Eingriffe des Kunden oder Dritter, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere übermäßige Beanspruchung oder ungeeignete Betriebsmittel zurückzuführen sind.

6. Zahlungsbedingungen

a) Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, Zahlungsziele oder Barzahlungsskonti müssen schriftlich vereinbart sein.

b) Wechsel und Schecks werden erfüllungshalber angenommen, Diskont- und Wechselspesen sowie andere Kosten gehen zulasten des Verkäufers und sind vorab auszugleichen. Schecks gelten nicht als Barzahlung.

c) Der Käufer ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn wir diese anerkannt haben oder solche Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden. Die Geltendmachung von Pfand- oder Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen.

d) Rechtzeitige Zahlungen sind nur erfolgt, wenn am Fälligkeitstag das Geld bei uns eingegangen ist. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang sind wir berechtigt, unseren Vorzugsschaden in Höhe unserer Kreditkosten, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Zahlungsverzug werden alle noch nicht fälligen oder gestundeten weiteren Forderungen sofort zur Zahlung fällig, wir werden von der Erbringung weiterer Leistungen oder Lieferungen frei.

e) Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditunwürdigkeit des Käufers bereits zu dieser Zeit erkennen lassen, sind wir, vorbehaltlich aller sonstigen Rechte, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, nach unserer Wahl von sämtlichen noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten, den Gegenwert durch Nachnahme zu erheben oder Vorauszahlung unter Sicherheitsleistung für weitere Lieferungen zu verlangen.

f) Gibt der Käufer eine Maschine in Zahlung, versichert er, dass diese Maschine in seinem Eigentum steht und nicht mit Recht Dritter belastet ist sowie keine versteckten Mängel, Bruch- oder Rissschäden u.a. aufweist.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

b) Veräußert der Kunde unsere Waren – allein oder zusammen mit uns nicht gehörenden Waren – tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die Abtretung erstreckt sich auf eine Saldoforderung des Käufers.

c) Der Käufer darf die Ware, an der das Eigentum vorbehalten ist, im Rahmen eines ordnungsmäßigen Geschäftsgangs verwenden; es sei denn, dass er sich im Zahlungsverzug befindet oder im Fall des Scheck- oder Wechselprotests oder wenn er die Zahlung einstellt. Er ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheil zu übereignen. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich und unter Bedingungen einer Abschrift des Pfändungsprotokolls anzuzeigen.

d) Wir sind berechtigt zu verlangen, dass der Käufer die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt sowie uns alle Auskünfte erteilt und Unterlagen herausgibt, die zum Einzug erforderlich sind. Wir sind ermächtigt, den Abnehmern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

e) Der Käufer ist unter Vorbehalt des Widerrufs berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen anzuzeigen.

f) Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten die Forderung um mehr als 10%, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Mit der Tilgung aller Forderungen gemäß Buchstabe a) geht das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretene Forderung an den Käufer über.

8. Datenschutz

Daten des Käufers, die für eine ordnungsgemäße Buchführung und den geschäftlichen Ablauf benötigt werden, speichern wir unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Käufer willigt in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten insoweit ein.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

a) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Laumersheim.

b) Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Grünstadt / Frankenthal. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

c) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite unserer Hersteller